Dauer und Mitteilung über Visaverfahren
#10
(11.07.2025, 19:59)Ako70 schrieb: Vielen Dank für deine tolle emphatische Antwort. Du könntest auch gut in der Ausländerbehörde arbeiten, genau solche Antworten erhält man auch dort.
Hast du auch etwas Hilfreiches in diesem Forum mitzuteilen oder kannst du nur noch oben drauf hauen ?

Hallo, 
sehr gerne! Es ist allgemein bekannt, dass es bis zu zwei Jahre dauern kann, bis ein marokkanischer Ehepartner ein Visum erhält. Warum das so lange dauert? Nun, die marokkanischen Beamten behandeln deutsche Staatsbürger wie Aussätzige und betrachten deren Aufenthaltsgenehmigung als eine Art Goldkarte.

In Deutschland wird das zur Kenntnis genommen nach dem Gleichheitsprinzip wird der marokkanische Antragsteller ebenfalls entsprechend behandelt. Allerdings hat ein Marokkaner immerhin Aussicht auf Erfolg, da sich deutsche Beamte an die Gesetze halten müssen. Der deutsche Staatsbürger hingegen bekommt in Marokko keine Rechte, da sich die dortigen Beamten selbst nicht an die Gesetze halten.

Zum Thema Bevormundung: Niemand bevormundet dich. Es steht dir frei, entweder zu warten oder zu deinem marokkanischen Ehemann zu ziehen, bis er sein Visum erhält. Wenn du dich für das Warten entscheidest, ist es deine eigene Entscheidung niemand hat dich dazu gezwungen.
MfG

Marco Wensauer
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RE: Dauer und Mitteilung über Visaverfahren - von Marc99 - 12.07.2025, 14:04

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