25.10.2019, 21:26
(25.10.2019, 11:35)Thomas Friedrich schrieb: Wenn Du zur Rente in Marokko bleiben möchtest, must Du nicht unbedingt alle drei Monate nach Deutschland fliegen.Meinst Du mit Aufenthaltsgenehmigung die "carte de séjour"? Falls ja, bist Du sicher dass diese eine Mindestaufenthaltsdauer vorschreibt? D.h sie verfällt wieder nach einer gewissen Abwesenheitszeit?
Du kannst z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit der Du überhaupt nicht mehr ausreisen, allerdings mind. sechs Monate im jahr im Land bleiben must.