Langzeiturlaub in Marokko
#11
(26.10.2019, 09:22)Thomas Friedrich schrieb: ...
Man kann sich ja auch nicht in Deutschland anmelden und dann kaum dort leben. (Nach drei Monaten muß sich an.- od. abgemeldet werden.)
...

Ist ein etwas komplexes Thema, 
siehe meine Recherche zum An- und Abmelden in Deutschland und Wohnsitz.


(26.10.2019, 09:22)Thomas Friedrich schrieb: ...
Nur wer seinen Lebensmittelpunkt ( >180 Tage im Kalenderjahr) in Marokko hat, hat Anspruch auf eine c.s.j..
...
In der Praxis wird das in Marokko i.d.R. (ich habe aber auch schon von Prüffällen und Beanstandungen gehört) jedoch nicht geprüft und automatisch verfällt die c.s.j. nicht sondern erst mit dem auf ihr angegebenem Datum (einjährige bzw. zehnjährige Gültigkeit). ...

Also, als ich meine 2.Plastikkarte (Carte d'immatriculation - Motif de sejour: regroupement familial) bekommen habe, war die Gültigkeitsdauer für 3 Jahre (bis Ende Dez.2020) ausgestellt und mich hat keiner informiert bzw. ich habe kein Informationsblatt erhalten, dass ich mich pro Jahr länger als 6 Monate in Marokko aufhalten müsse. Das wäre doch eine wichtige Information für mich, wenn man das wissen sollte.

Na ja, Behörden.

Grüße, Gero
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Langzeiturlaub in Marokko - von Aladin212 - 24.10.2019, 21:28
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