09.10.2025, 09:40
(08.10.2025, 23:17)Enes schrieb: Das Bundesamt für Justiz legalisiert das Dokument. Das ist schon die höchste Instanz. Eine höhere Instanz gibt es nicht. Nach der Übersetzung muss die Übersetzung noch im Landesamt beglaubigt werden.
Nein, eine deutsche Behörde kann kein deutsches Dokument legalisieren, das muss das marokkanische Konsulat machen. Meinst Du vielleicht die Vorbeglaubigung?

