11.10.2025, 00:52
Also jetzt habt ihr mich auch wieder verloren, jedes mal wenn ich denke, ich habs, kommt doch was dazwischen 
Wieso muss ich jetzt auf einmal meine deutschen Dokumente in Deutschland übersetzen lassen für die Legalisation ?
Meiner Verlobten in Marokko erzählen sie, man MUSS einen Übersetzter aus dieser Seite finden: https://atajtraduction.ma/traducteur-agree-au-maroc/ nur die sind amtlich anerkannte Übersetzer in Marokko.
Jetzt wollte ich auch den Antrag für die Endbeglaubigung des Führungszeugnises Online Einreichen (https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen/endbeglaubigung-2566128) und plötzlich steht da, dass die für Marokko nicht zuständig sind ? Meinen die mit Endbegalubigung einfach die Legalisation ?
Mein Stand jetzt ist folgender:
Alle Dokumente sind aus Deutschland da oder beantragt (inkl. EFZ)
-Meldebesch., Geburtsurkunde sind amtliche Unterlagen und gehen an die Regierung von Oberbayern zur Beglaubigung
-AG-Bescheinigung und Gehaltsabrechnung sind private Unterlagen und gehen -> Notar -> Landesgericht München zur Beglaubigung
Anschließen lasse ich die Dokumente in Frankfurt Legalisieren und in Marokko Übersetzen und ich bin fertig
Das war jetzt mein letzter Stand.

Wieso muss ich jetzt auf einmal meine deutschen Dokumente in Deutschland übersetzen lassen für die Legalisation ?
Meiner Verlobten in Marokko erzählen sie, man MUSS einen Übersetzter aus dieser Seite finden: https://atajtraduction.ma/traducteur-agree-au-maroc/ nur die sind amtlich anerkannte Übersetzer in Marokko.
Jetzt wollte ich auch den Antrag für die Endbeglaubigung des Führungszeugnises Online Einreichen (https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen/endbeglaubigung-2566128) und plötzlich steht da, dass die für Marokko nicht zuständig sind ? Meinen die mit Endbegalubigung einfach die Legalisation ?
Mein Stand jetzt ist folgender:
Alle Dokumente sind aus Deutschland da oder beantragt (inkl. EFZ)
-Meldebesch., Geburtsurkunde sind amtliche Unterlagen und gehen an die Regierung von Oberbayern zur Beglaubigung
-AG-Bescheinigung und Gehaltsabrechnung sind private Unterlagen und gehen -> Notar -> Landesgericht München zur Beglaubigung
Anschließen lasse ich die Dokumente in Frankfurt Legalisieren und in Marokko Übersetzen und ich bin fertig
Das war jetzt mein letzter Stand.

