Gestern, 16:44
(Gestern, 15:05)nilio@aol.com schrieb: Salut à tous ...
in welcher Sprache erhält man bei der Botschaft in Marokko das Ehefähigkeitszeugnis und Staatsangehörigkeitsnachweis ? Français ? Al arabia ??
Oder auf deutsch ? Wenn ja, dann müsste der Übersetzer ja auch für "deutsch" kompetent sein.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist im Allgemeinen mehrsprachig und enthält die Angaben auch in französischer Sprache. Ob das marokkanische Außenministerium, das Standesamt bzw. der Adoul das akzeptiert oder auf einer arabischen Version besteht, weiß ich nicht. Der Staatsangehörigkeitsnachweis (wird der immer noch/wieder verlangt?) dürfte in deutscher Sprache sein und müsste evtl. vor der Legalisierung durch das marokkanische Aussenministerium übersetzt werden.

