29.10.2019, 13:32
Ich verstehe es also so:
Du hast dir kein gesondertes Visa außerhalb von Marokko bei irgendeiner marokkanischen Botschaft bzw. Konsulat (zB. in Deutschland) besorgt, sondern du warst schon mal als visa-freier Tourist/in in Marokko und du hast bei der Einreise und bei der Ausreise jeweils einen Einreise- bzw. Ausreise-Stempel in deinen Pass erhalten.
Personen die kein Visa benötigen, wie zB. Deutsche, Österreicher, Schweizer, usw.
(die vollständige Liste findest du hier: https://www.consulat.ma/de/liste-der-lae...benoetigen),
können als Tourist einreisen, bekommen einen Einreisestempel in den Pass, und können dann 90 Tage in Marokko bleiben.
Vor Ablauf der 90 Tage müssen sie wieder aus Marokko ausreisen. Bei der Ausreise bekommen sie einen Ausreise-Stempel in den Pass.
Wenn sie das Land verlassen haben, können sie gleich wieder als Tourist einreisen. Und das darf man scheinbar unbegrenzt oft machen, wie ich es verstanden aber noch nie praktiziert habe. (Hallo, wer vom Forum kann das bestätigen, wer weiß das genau??)
Ob auch am gleichen Tag eine Wiedereinreise erlaubt ist, weil man nur in die spanischen Exklaven Ceuta bzw. Melilla im Norden von Marokko ausgereist ist, kann ich nicht sagen. (Hallo, wer vom Forum wer weiß das genau??)
Wer als Tourist länger als 3 Monate in Marokko bleiben will, kann versuchen, bei der Polizei (der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“) unter Angabe von Gründen eine Verlängerung auf bis maximal 6 Monate zu bekommen. Das hatte ich früher schon einmal gemacht und auch erhalten.
Hinweis vom Auswärtigem Amt (Deutschland):
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Grüße, Gero
Du hast dir kein gesondertes Visa außerhalb von Marokko bei irgendeiner marokkanischen Botschaft bzw. Konsulat (zB. in Deutschland) besorgt, sondern du warst schon mal als visa-freier Tourist/in in Marokko und du hast bei der Einreise und bei der Ausreise jeweils einen Einreise- bzw. Ausreise-Stempel in deinen Pass erhalten.
Personen die kein Visa benötigen, wie zB. Deutsche, Österreicher, Schweizer, usw.
(die vollständige Liste findest du hier: https://www.consulat.ma/de/liste-der-lae...benoetigen),
können als Tourist einreisen, bekommen einen Einreisestempel in den Pass, und können dann 90 Tage in Marokko bleiben.
Vor Ablauf der 90 Tage müssen sie wieder aus Marokko ausreisen. Bei der Ausreise bekommen sie einen Ausreise-Stempel in den Pass.
Wenn sie das Land verlassen haben, können sie gleich wieder als Tourist einreisen. Und das darf man scheinbar unbegrenzt oft machen, wie ich es verstanden aber noch nie praktiziert habe. (Hallo, wer vom Forum kann das bestätigen, wer weiß das genau??)
Ob auch am gleichen Tag eine Wiedereinreise erlaubt ist, weil man nur in die spanischen Exklaven Ceuta bzw. Melilla im Norden von Marokko ausgereist ist, kann ich nicht sagen. (Hallo, wer vom Forum wer weiß das genau??)
Wer als Tourist länger als 3 Monate in Marokko bleiben will, kann versuchen, bei der Polizei (der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“) unter Angabe von Gründen eine Verlängerung auf bis maximal 6 Monate zu bekommen. Das hatte ich früher schon einmal gemacht und auch erhalten.
Hinweis vom Auswärtigem Amt (Deutschland):
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Grüße, Gero