Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung
#6
Hallo,

das deutsche Recht bzgl Eheschließung ist mir nicht bekannt. Ich habe in Marokko geheiratet und meine Ehe lediglich im Standesamt in DE anerkennen lassen.

Was das Erbrecht in Marokko betrifft, musst du wissen, dass das Erbrecht auf den Koran bis auf ein paar Ausnahmen basiert.

Was heißt das?

Wenn der Ehemann verstirbt, so wird das Erbe nicht gleichmäßig auf alle Blutsverwandten verteilt. Die Tochter bekommt nur die Hälfte davon, was der Sohn bekommt. Hat seine Gründe.

Ein Nicht-Muslim kann einen Muslim nicht erben. Andersherum auch nicht.

Für jüdische Marokkaner gibt es einige Ausnahmen.

Und was auch wichtig ist: du kannst nur das marokkanische Erbrecht in Marokko anwenden. Sollte der Partner in Deutschland sterben, wird das deutsche Erbrecht angewendet.

Bzgl. Scheidung kannst du hier nachlesen:

https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=1583


In meinem Beitrag vorher habe ich erwähnt gehabt, dass ich die Familienzusammenführung vor der Hochzeit beantragt habe. Einfach deshalb, damit ich nach der Hochzeit nicht so lange warten musste. Der Partner bekommt einen Termin per E-Mail. Der Termin ist nicht frei wählbar. Die Terminvergabe vor dem Termin ist bei jedem unterschiedlich. Manchmal ist der Abstand sehr klein, manchmal sehr groß. Der Partner sollte daher niemals in dieser Zeitspanne anfangen deutsch zu lernen. Das kann böse enden. Denn beim Termin muss der Partner das A1 Zertifikat vorlegen.

Für den Termin habe ich 15 Monate insgesamt gewartet. Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen. An dem Tag hat meine Frau alle Dokumente abgegeben. Die Bearbeitung für das Visum hat zusätzlich 3,5 Monate gedauert. Beim 2. Termin hat sie dann das Visum für 3 Monate erhalten. Nach der Ankunft in Deutschland meldest du den Partner im Einwohnermeldeamt an, nachdem du deinem Vermieter die Info gegeben hast. Gleichzeitig kannst du auch einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen. Danach erhält der Partner in der Regel einen Aufenthaltstitel für ein Jahr.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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RE: Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung - von Enes - 20.11.2025, 14:29

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