Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung
#9
[Erste Nachricht von Enes]
[...]
(20.11.2025, 14:29)Enes zweite Nachricht schrieb: [...] In meinem Beitrag vorher habe ich erwähnt gehabt, dass ich die Familienzusammenführung vor der Hochzeit beantragt habe. Einfach deshalb, damit ich nach der Hochzeit nicht so lange warten musste. Der Partner bekommt einen Termin per E-Mail. Der Termin ist nicht frei wählbar. Die Terminvergabe vor dem Termin ist bei jedem unterschiedlich. Manchmal ist der Abstand sehr klein, manchmal sehr groß. Der Partner sollte daher niemals in dieser Zeitspanne anfangen deutsch zu lernen. Das kann böse enden. Denn beim Termin muss der Partner das A1 Zertifikat vorlegen.
Für den Termin habe ich 15 Monate insgesamt gewartet. Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen. An dem Tag hat meine Frau alle Dokumente abgegeben. Die Bearbeitung für das Visum hat zusätzlich 3,5 Monate gedauert. Beim 2. Termin hat sie dann das Visum für 3 Monate erhalten. Nach der Ankunft in Deutschland meldest du den Partner im Einwohnermeldeamt an, nachdem du deinem Vermieter die Info gegeben hast. Gleichzeitig kannst du auch einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen. Danach erhält der Partner in der Regel einen Aufenthaltstitel für ein Jahr.

Hallo Enes, erneut vielen Dank Deinem Mann und Dir für Eure hilfreichen und auswführlichen Hinweise!

Ich will Deinen Argumenten gar nicht widersprechen. Für uns ist aber das Ehevisum die richtige Wahl. Meine Verlobte hat tatsächlich schon das A1 Zertifikat (stimme voll zu, dass es unzumutbar wäre, dass während dem Prozess zu machen), allerdings wird es beim Visumstermin höchstwahrscheinlich bereits etwa 18 Monate alt sein, wobei auf der Botschaftsseite steht, dass es nicht älter als 12 Monate sein sollte... ist das schlimm?

Die 3 Monate in Deutschland MÜSSEN ausreichen, denn Du hast komplett recht, dass wir keinesfalls ein zweites mal das Visum beantragen wollen.

"Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen." -- ich hoffe, dass das bei uns auch so sein wird. Die Anmeldung braucht ja mindestens 6 Wochen zur Bearbeitung. Den Zwischenbescheid bekämen wir hoffentlich früher vom Standesamt. Und meine Verlobte müsste ja auch ihre nur 3 Monate "haltbaren" Dokumente kurz nach der Terminvergabe produzieren. Wir hoffen einfach, dass wir eine mögliche Timeline von den marokkanischen und deutschen Behörden bekommen und uns keine Steine in den Weg gelegt werden.
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RE: Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung - von jungesPaar - 21.11.2025, 02:10

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