Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung
#13
@jungesPaar:

Aufgrund meiner Erfahrungen (jedoch sehr lange her) würde ich euch auch zur Eheschließung in Marokko raten.
Die Papiere durften schon damals unbedingt nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten mussten sie neu gemacht werden.
Und die Papiere ließ ich dort ins ARABISCHE übersetzen, Französisch wurde abgelehnt.

Ich würde nicht in Betracht ziehen, A1 durch einen Master „aufzuwiegen“.
A2 ist auf jeden Fall noch besser, falls Zeit vorhanden.
Danach aber unbedingt die Eheschließung für D anerkennen lassen, sonst seid ihr nur in Marokko verheiratet.

Und ein weiterer Grund: Bei der Feier in Marokko kann die marokkanische Familie mitfeiern! Für D bräuchten die alle ein Visum, was sehr schwer wäre!!
Und ich persönlich finde, in Marokko feiert man schöner!


@Enes:

Unglaublich, dass der Übersetzer deinen Namen nicht kannte! Entweder schlampig gearbeitet - oder nicht intelligent…
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RE: Fragen zur Timeline des Visums zur Eheschließung - von bulbulla - 22.11.2025, 09:47

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