20.01.2026, 23:24
@3vr1m ich habe meine deutsche Papiere ready
Nun überlege ich den selben Schritt, wie du zu gehen und meine deutschen Dokumente beim auswärtigen Amt in Marokko zu legalisieren und nicht in Deutschland in marokkanischen Konsulat. Daher meine Frage brauch ich neben der Beglaubigung meiner Dokumente also der Erstbeglaugung (Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, gleich -> Regierungspräsidium/ Führungszeugnis-> Bundesamt für Justiz/ Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung-> Notar) eine Zweitbeglaubigunh in Deutschland um die Dokumente ( nachdem ich sie ins arabische in Marokko übersetzt habe ) in Marokko im auswärtigen Amt beglaubigen zu lassen, ?
Uns sind meine deutschen Dokumente wirklich nur drei Monate gültig oder sechs Monate? Und wie hattet ihr das mit dem Personalausweis und dem Reisepass gemacht, wenn man da eine Kopie braucht? Und noch eine Frage muss man persönlich vor Ort da sein um seine Dokumente einzureichen?
Nun überlege ich den selben Schritt, wie du zu gehen und meine deutschen Dokumente beim auswärtigen Amt in Marokko zu legalisieren und nicht in Deutschland in marokkanischen Konsulat. Daher meine Frage brauch ich neben der Beglaubigung meiner Dokumente also der Erstbeglaugung (Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, gleich -> Regierungspräsidium/ Führungszeugnis-> Bundesamt für Justiz/ Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung-> Notar) eine Zweitbeglaubigunh in Deutschland um die Dokumente ( nachdem ich sie ins arabische in Marokko übersetzt habe ) in Marokko im auswärtigen Amt beglaubigen zu lassen, ?
Uns sind meine deutschen Dokumente wirklich nur drei Monate gültig oder sechs Monate? Und wie hattet ihr das mit dem Personalausweis und dem Reisepass gemacht, wenn man da eine Kopie braucht? Und noch eine Frage muss man persönlich vor Ort da sein um seine Dokumente einzureichen?

