24.01.2026, 09:26
Hallo Dorry.
Das was Du schreibst ist falsch!
Nach einer Kurzausreise kannst Du wieder erneut 90 Tage bleiben und das so oft hinter einander wie Du möchtest.
Anders ist es allerdings beim unverzollten Aufenthaltsstatus für Fahrzeuge. Da gibt die Regel "180 Tage im Kalenderjahr".
Das was Du schreibst ist falsch!
Nach einer Kurzausreise kannst Du wieder erneut 90 Tage bleiben und das so oft hinter einander wie Du möchtest.
Anders ist es allerdings beim unverzollten Aufenthaltsstatus für Fahrzeuge. Da gibt die Regel "180 Tage im Kalenderjahr".
Mit besten Grüßen aus Errachidia
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

