Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko
1: Nein, du brauchst KEINE Endbeglaubigung. ABER - Die Dokumente vom Notar müssen danach auch noch beglaubigt werden. Danach kannst du sie Übersetzten lassen und danach kannst du zum Auswärtigen Amt in Rabat.
2: Ja, bis auf das Ehefägikeitszeugnis sind alle Dokumente nur für 3 Monate gültig. Ob, und wie genau das geprüft wird kann ich dir nicht sagen.
3: Wir haben alles in einem Copy Shop kopiert und sind dann zu einer Behörde gegangen, um die Kopien zu beglaubigen. Was für eine Behörde das war, kann ich dir nicht sagen, da sich meine Frau drum gekümmert hat. Ich empfehle mindestens 6 Kopien
4: Welchen Schritt meinst du genau ? Grundsätzlich musst du natürlich immer persönlich dabei sein
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RE: Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko - von 3vr1m - 25.01.2026, 19:10

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