02.03.2026, 13:06
(01.03.2026, 00:06)Jan S. schrieb: Doch, das ist genau wie bei einem Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Theorie darf man nicht länger als 6 Monate aus dem Land sein. In der Praxis wird es nicht immer zu 100% geprüft.
Hier mal der offizielle Gesetzestext:
https://gadem-guide-juridique.info/wp-co...-02-03.pdf
Artikel 18 und 19 listen die Fälle auf, in denen ein Aufenthaltstel widerrufen werden kann. Am wichtigsten ist §18: Die Aufenthaltskarte (carte de résidence) eines Ausländers, der das Staatsgebiet für mehr als 2 Jahre verlassen hat, wird als verfallen betrachtet. Die weiteren Möglichkeiten in §19 betreffen Ausweisungen durch Gerichtsbeschluss, sollten also im Normalfall nicht relevant sein.
Anwesenheit für mehr als 183 Tage wird also nicht gefordert. Das gilt übrigens auch für deutsche Aufenthaltstitel. Man kann schließlich in 2 oder mehr Ländern seinen Wohnsitz haben (ich kenne einige Fälle), wichtig ist nur mindestens alle 6 Monate ins Land zurückzukehren. Dafür reichen im Prinzip aber wenige Tage.

