183 Tage Regel bei Besitz der Carte de Sejour
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(02.03.2026, 13:06)Mike schrieb:
(01.03.2026, 00:06)Jan S. schrieb: Doch, das ist genau wie bei einem Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Theorie darf man nicht länger als 6 Monate aus dem Land sein. In der Praxis wird es nicht immer zu 100% geprüft. 

Hier mal der offizielle Gesetzestext:
https://gadem-guide-juridique.info/wp-co...-02-03.pdf
Artikel  18 und 19 listen die Fälle auf, in denen ein Aufenthaltstel widerrufen werden kann. Am wichtigsten ist §18: Die Aufenthaltskarte (carte de résidence) eines Ausländers, der das Staatsgebiet für mehr als 2 Jahre verlassen hat, wird als verfallen betrachtet. Die weiteren Möglichkeiten in §19 betreffen Ausweisungen durch Gerichtsbeschluss, sollten also im Normalfall nicht relevant sein.
Anwesenheit für mehr als 183 Tage wird also nicht gefordert. Das gilt übrigens auch für deutsche Aufenthaltstitel. Man kann schließlich in 2 oder mehr Ländern seinen Wohnsitz haben (ich kenne einige Fälle), wichtig ist nur mindestens alle 6 Monate ins Land zurückzukehren. Dafür reichen im Prinzip aber wenige Tage.

Das stimmt. Das eine ist die Theorie und das andere die Praxis, wie die Behörden sie den jeweiligen Personen mitteilen. Das wird jedoch in den einzelnen Städten auch unterschiedlich gehandhabt.
Am Ende des Tages ist es in Marokko so, dass wenn Person X bei der Behörde deine Dokumente nicht annimmt oder ablehnt, du oft nur über Kontakte oder einen Rechtsanwalt weiterkommst. Als anderes Beispiel, es gibt kein bestimmtes Gesetz, dass bei einem Erstantrag eine Person im Land bleiben muss, bis der Aufenthaltstitel erteilt ist. Die Praxis in vielen Städten ist aber: Antrag wurde abgegeben, Person X verlässt das Land - Antrag wird nicht mehr weiterbearbeitet, bzw. kommt auf den Stapel "vorerst erledigt".

Beim deutschen Aufenthaltstitel reicht ein Tag, um wieder bei „0“ zu beginnen.

Liebe Grüße :-)
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RE: 183 Tage Regel bei Besitz der Carte de Sejour - von Jan S. - 02.03.2026, 13:32

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