(02.03.2026, 14:37)Mike schrieb:(02.03.2026, 13:32)Jan S. schrieb: Am Ende des Tages ist es in Marokko so, dass wenn Person X bei der Behörde deine Dokumente nicht annimmt oder ablehnt, du oft nur über Kontakte oder einen Rechtsanwalt weiterkommst. Als anderes Beispiel, es gibt kein bestimmtes Gesetz, dass bei einem Erstantrag eine Person im Land bleiben muss, bis der Aufenthaltstitel erteilt ist. Die Praxis in vielen Städten ist aber: Antrag wurde abgegeben, Person X verlässt das Land - Antrag wird nicht mehr weiterbearbeitet, bzw. kommt auf den Stapel "vorerst erledigt".Zumindest in Rabat klappte es ohne wesentliche Probleme. Ich bin auch nach Antragstellung mit der provisorischen Karte "recepissé" aus- und nach Fertigstellung wieder eingereist. Ich habe die Erfahrung emacht, dass es viel hilft, die gesetzlichen Regeln zu kennen (oder zumindest so zu tun als ob). Das beeindruckt die Beamten, sie könnten ja eine wichtige Person vor sich haben. Auf der Polizeistation in Rabat, die sich von unserer Wohnung aus gesehen um die Ecke befindet, schauen ich und meine Frau immer mal wieder vorbei und lassen dem Chef schöne Grüße ausrichten. Wir haben ihn vor Jahren mal flüchtig kennengelernt.
Eine Warnung an die Besitzer einer Aufenthaltskarte: Ein europäischer Führerschein verliert in Marokko nach einem Jahr Aufenthalt seine Gültigkeit. Das macht zwar im Alltag selten Probleme, könnte aber bei einem Unfall mit Personenschaden gehörigen Ärger verursachen. Man kann den deutschen Lappen zwar in einen marokkanischen umtauschen, muss den originalen aber abgeben. Und der marokkanische Führerschein wird wiederum in Deutschland nur besuchsweise anerkannt und kann nicht einfach wieder zurückgetauscht
werden. Einzige Lösung ist m.W. der Besuch einer Fahrschule in Marokko.
Schöne Grüße aus Rabat
Mike
Ja, genau das meine ich :-)
In der Praxis wird es tatsächlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt und vor allem auch unterschiedlich „ausgelegt“. Genau darauf wollte ich hinaus.. Mit den reinen Gesetzestexten oder dem Argument „es steht doch so im Gesetz“ kommt man manchmal weiter, manchmal aber auch nicht.
Die Behörden haben häufig einen gewissen Ermessensspielraum. Vieles ist zwar gesetzlich geregelt, doch in der Umsetzung gibt es immer wieder Besonderheiten, Einzelfälle oder auch ein klares „Hier handhaben wir das so“. Und genau diese praktische Realität macht am Ende den Unterschied.
Ich beziehe mich dabei nicht nur auf eine einzelne Stadt, sondern auf ganz Marokko. Über die Jahre haben wir, beziehungsweise ich persönlich, sehr viele unterschiedliche Erfahrungen gesammelt.
Ich bin Mitgründer von www.auswandern-marokko.de , das ist sozusagen unser tägliches Geschäft und unsere praktische Erfahrungsbasis.
Ganz liebe Grüße aus Tanger
Jan
