12.05.2026, 15:31
(11.05.2026, 14:48)Jenni schrieb: Hallo liebe Community,
wir wollen in Deutschland heiraten. Ich habe bereits eine Voranmeldung beim Standesamt getätigt und daraufhin eine Checkliste erhalten mit den benötigten Dokumenten. Nun brauchen die ja sowas wie eine Bescheinigung, dass er nicht verheiratet war, ist ect.
Marokko stellt so eine Ehefähigkeitsbescheinigung aber nicht aus soweit wir wissen. Also was genau verlangen die dann?
Meine zweite Frage ist: Er ist Student macht im Juni aber seinen Abschluss. Wie soll das also mit einer Einkommensbescheinigung funktionieren? Ist es ausreichend, wenn ich ein Sperrkonto eröffne?
Lieben Dank im Voraus
Hauptzweck des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Nachweis, dass der Bräutigam nicht schon verheiratet ist, in zweiter Linie, dass keine enge Verwandtschaft der künftigen Partner besteht. Marokko stellt auf Anfrage ein „certificat de celibat“ aus, also eine Ledigkeitsbescheinigung, womit der erste Punkt erfüllt wäre. Ob das dem deutschen Standesamt genügt, weiß ich nicht, wenn nicht käme eine Befreiung durch das Oberlandesgericht in Frage. Sind die Formalitäten geklärt, müsste der Bräutigam ein Visum zur Eheschließung beantragen, wofür u.a. elementare Deutschkenntnisse nachzuweisen sind. Da die deutsche Botschaft nicht gerade für Schnelligkeit bekannt ist, kann das mehrere Monate dauern. Beachtet aber, dass Marokko im Ausland von eigenen Staatsbürgern geschlossene Ehen i.a. nicht anerkennt und ihr daher in Marokko als nicht verheiratet geltet.


