Vor 1 Stunde
Hallo Thomas, vielen Dank für die Info. Ich habe noch mal nachgeschaut, die Übersetzungspflicht scheint nur für Personen mit Wohnsitz in D zu gelten, nicht für Touristen: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-...ersetzung/
Die Autovermieter wollen auch nur dann eine Übersetzung sehen, wenn der Führerschein nicht in lateinische Schrift ausgestellt ist. Der marokkanische "Lappen" in Kartenform enthält alle Angaben in französischer Sprache, auch die Klasseneinteilung ist die gleiche wie in Europa. Da sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Die Autovermieter wollen auch nur dann eine Übersetzung sehen, wenn der Führerschein nicht in lateinische Schrift ausgestellt ist. Der marokkanische "Lappen" in Kartenform enthält alle Angaben in französischer Sprache, auch die Klasseneinteilung ist die gleiche wie in Europa. Da sollte es eigentlich keine Probleme geben.

