27.07.2026, 11:13
Zu 1:
Hast du dich vorher überhaupt informiert? Ich gehe davon aus, dass du dich nicht in die Warteliste eingetragen hast.. Du musst zunächst auf der Seite der deutschen Botschaft in Marokko einen Termin für das Visum beantragen. Deine Frau wird dann in eine Warteliste eingetragen. Das dauert so ca. 15 Monate. Danach erhältst du oder deine Frau die Info, je nachdem welche E-Mail du angibst, einen Termin. An diesem Termin musst du sämtliche Dokumente vorlegen.
Edit: Zu meiner Zeit konnte man noch direkt auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin beantragen. Jetzt haben sie den Unfug auch an TLS weitergegeben.
https://visas-de.tlscontact.com/en-us
Wie ich sehe, erschweren sie jetzt alles.
Nachtrag: Man kann anscheinend doch noch auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin anfragen. Die Seite wurde aber stark geändert, weshalb man es nicht sofort findet.
Hier der neue Link:
https://digital.diplo.de/ehegattennachzug
Einfach runterscrollen und als Land Marokko angeben. Man muss sich aber tatsächlich registrieren.
Zu 2:
1. Stempel vom Familiengericht einholen, wo du auch quasi deine Papiere für die Ehe abgegeben hast.
2. Stempel vom Außenministerium in Rabat einholen.
3. Stempel vom deutschen Konsulat einholen. Wenn deine Frau in Casablanca oder in der Umgebung lebt, kann sie das Konsulat in Casablanca ohne einen Termin besuchen. Für das Konsulat in Rabat braucht man einen Termin. Zu meiner Zeit wurde das ganze mit TLS abgewickelt. Eventuell gibt die Botschaft in Rabat zurzeit Termine. Musst du dann herausfinden.
4. Ins Deutsche übersetzen lassen.
Vergiss deine Ehe auch nicht im Einwohnermeldeamt bzw. beim Standesamt in Deutschland anerkennen zu lassen. Das ist aber für das Visum nicht notwendig. Dieser Schritt ist nur für den Steuerklassenwechsel wichtig.
Zu 3:
Hast du dir die Links angeschaut, die ich dir gezeigt habe?
Unter dem Punkt A1 Zertifikat steht folgendes:
Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Dies sind derzeit:
Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Hast du dich vorher überhaupt informiert? Ich gehe davon aus, dass du dich nicht in die Warteliste eingetragen hast.. Du musst zunächst auf der Seite der deutschen Botschaft in Marokko einen Termin für das Visum beantragen. Deine Frau wird dann in eine Warteliste eingetragen. Das dauert so ca. 15 Monate. Danach erhältst du oder deine Frau die Info, je nachdem welche E-Mail du angibst, einen Termin. An diesem Termin musst du sämtliche Dokumente vorlegen.
Edit: Zu meiner Zeit konnte man noch direkt auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin beantragen. Jetzt haben sie den Unfug auch an TLS weitergegeben.
https://visas-de.tlscontact.com/en-us
Wie ich sehe, erschweren sie jetzt alles.
Nachtrag: Man kann anscheinend doch noch auf der Website der deutschen Botschaft einen Termin anfragen. Die Seite wurde aber stark geändert, weshalb man es nicht sofort findet.
Hier der neue Link:
https://digital.diplo.de/ehegattennachzug
Einfach runterscrollen und als Land Marokko angeben. Man muss sich aber tatsächlich registrieren.
Zu 2:
1. Stempel vom Familiengericht einholen, wo du auch quasi deine Papiere für die Ehe abgegeben hast.
2. Stempel vom Außenministerium in Rabat einholen.
3. Stempel vom deutschen Konsulat einholen. Wenn deine Frau in Casablanca oder in der Umgebung lebt, kann sie das Konsulat in Casablanca ohne einen Termin besuchen. Für das Konsulat in Rabat braucht man einen Termin. Zu meiner Zeit wurde das ganze mit TLS abgewickelt. Eventuell gibt die Botschaft in Rabat zurzeit Termine. Musst du dann herausfinden.
4. Ins Deutsche übersetzen lassen.
Vergiss deine Ehe auch nicht im Einwohnermeldeamt bzw. beim Standesamt in Deutschland anerkennen zu lassen. Das ist aber für das Visum nicht notwendig. Dieser Schritt ist nur für den Steuerklassenwechsel wichtig.
Zu 3:
Hast du dir die Links angeschaut, die ich dir gezeigt habe?
Unter dem Punkt A1 Zertifikat steht folgendes:
Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Dies sind derzeit:
Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
