Gestern, 11:41
Hallo Enes, vielen Dank für deine bisherigen Informationen – sie haben mir schon sehr weitergeholfen. Ich bin mittlerweile mitten im Vorgang, die Angelegenheit zu klären, und dabei ist im Zusammenhang mit der Scheidung vor ca. 5 Jahren noch eine weitere Frage bzw. Problematik aufgetaucht, bei der ich gerne eure Einschätzung hätte:
Frage zur Anerkennung einer Scheidung aus Marokko in Deutschland
Ich bin marokkanischer und deutscher Doppelstaatsbürger und lebe in Deutschland. Ich war mit einer marokkanischen Staatsangehörigen in Marokko verheiratet. Meine Ehefrau ist anschließend nach Deutschland gekommen, und wir haben mehrere Jahre gemeinsam in Deutschland gelebt. Vor ca. fünf Jahren wurde unsere Ehe in Marokko nach marokkanischem Recht geschieden.
Ich besitze die offizielle marokkanische Scheidungsurkunde sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung(wurde in Deutschland übersetzt).
(In Deutschland habe ich inzwischen Steuerklasse I). Ich möchte nun wieder heiraten und vorher sicherstellen, dass meine Scheidung auch in Deutschland rechtlich anerkannt ist.
Muss ich die marokkanische Scheidung noch nach § 107 FamFG förmlich anerkennen lassen, oder ist sie aufgrund meiner deutsch-marokkanischen Doppelstaatsangehörigkeit möglicherweise bereits ohne separates Anerkennungsverfahren in Deutschland wirksam?
Spielt es dabei eine Rolle, dass meine damalige Ehefrau ebenfalls Marokkanerin war, mit mir mehrere Jahre in Deutschland gelebt hat und die Scheidung anschließend in Marokko durchgeführt wurde?
An welche Behörden oder Stellen kann ich mich wenden, um verbindlich bzw. zuverlässig zu klären, ob ich in Deutschland bereits offiziell als geschieden geführt werde und ob für eine zukünftige Eheschließung noch etwas veranlasst werden muss?
Viele Grüße und Danke
Soufian
Frage zur Anerkennung einer Scheidung aus Marokko in Deutschland
Ich bin marokkanischer und deutscher Doppelstaatsbürger und lebe in Deutschland. Ich war mit einer marokkanischen Staatsangehörigen in Marokko verheiratet. Meine Ehefrau ist anschließend nach Deutschland gekommen, und wir haben mehrere Jahre gemeinsam in Deutschland gelebt. Vor ca. fünf Jahren wurde unsere Ehe in Marokko nach marokkanischem Recht geschieden.
Ich besitze die offizielle marokkanische Scheidungsurkunde sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung(wurde in Deutschland übersetzt).
(In Deutschland habe ich inzwischen Steuerklasse I). Ich möchte nun wieder heiraten und vorher sicherstellen, dass meine Scheidung auch in Deutschland rechtlich anerkannt ist.
Muss ich die marokkanische Scheidung noch nach § 107 FamFG förmlich anerkennen lassen, oder ist sie aufgrund meiner deutsch-marokkanischen Doppelstaatsangehörigkeit möglicherweise bereits ohne separates Anerkennungsverfahren in Deutschland wirksam?
Spielt es dabei eine Rolle, dass meine damalige Ehefrau ebenfalls Marokkanerin war, mit mir mehrere Jahre in Deutschland gelebt hat und die Scheidung anschließend in Marokko durchgeführt wurde?
An welche Behörden oder Stellen kann ich mich wenden, um verbindlich bzw. zuverlässig zu klären, ob ich in Deutschland bereits offiziell als geschieden geführt werde und ob für eine zukünftige Eheschließung noch etwas veranlasst werden muss?
Viele Grüße und Danke
Soufian

