19.03.2020, 20:48
Der Überwachungsausschuss für Wirtschaft beschließt eine Reihe von Maßnahmen für Mitarbeiter und Unternehmen
vom 19.03.2020
Der Überwachungsausschuss für Wirtschaft (CVE Comité de veille économique), das heute in Rabat seine zweite Arbeitssitzung abhielt, hat eine Reihe von Maßnahmen für Mitarbeiter und Unternehmen beschlossen.
In einer am Ende des Treffens veröffentlichten Pressemitteilung kündigte der CVE zwei wichtige soziale Maßnahmen zugunsten der beurlaubten Mitarbeiter an, drei Maßnahmen zugunsten der von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen und zwei weitere steuerliche Maßnahmen. Alle diese Maßnahmen bleiben bis Ende Juni 2020 in Kraft.
Darüber hinaus kündigte der Ausschuss an, dass er am 23. März zusammentreten wolle, um an einer neuen Reihe von Maßnahmen zu arbeiten, die zugunsten von Mitarbeitern eingesetzt werden sollen, die nicht dem CNSS angeschlossen sind.
Maßnahmen für Mitarbeiter:
Alle Mitarbeiter, die im Februar 2020 bei der CNSS (Caisse nationale de la sécurité sociale) als arbeitsunfähig eines Unternehmens in Schwierigkeiten gemeldet wurden, erhalten eine monatliche Pauschale von 2000 Dirham Netto, Familienzulagen und AMO-Leistungen (Assurance Maladie Obligatoire). Diese Unterstützung wird vom Spezialfonds für das Management der Coronavirus-Pandemie bereitgestellt.
Diese Mitarbeiter können auch von der Verschiebung der Rückzahlung der Fälligkeiten von Bankkrediten (Verbraucherkredit und Käuferkredit) bis zum 30. Juni 2020 profitieren.
Maßnahmen für Unternehmen, KMU, KKMU und liberale Berufe in Schwierigkeiten:
Aussetzung der Zahlung von Sozialabgaben bis zum 30. Juni 2020,
Einführung eines Moratoriums für die Rückzahlung der Fälligkeiten von Bankkrediten und für die Rückzahlung der Fälligkeiten von Mietverträgen bis zum 30. Juni ohne Zahlung von Gebühren oder Strafen;
Aktivierung einer zusätzlichen operativen Kreditlinie, die von den Banken gewährt und von der CCG garantiert wird.
Steuermaßnahmen:
Unternehmen, deren Umsatz für das Geschäftsjahr 2019 weniger als 20 MDH beträgt, können auf Wunsch von einer Verschiebung der Einreichung von Steuererklärungen auf den 30. Juni 2020 profitieren.
Aussetzung von Steuerprüfungen und ATD bis 30. Juni 2020.
Lematin.ma
vom 19.03.2020
Der Überwachungsausschuss für Wirtschaft (CVE Comité de veille économique), das heute in Rabat seine zweite Arbeitssitzung abhielt, hat eine Reihe von Maßnahmen für Mitarbeiter und Unternehmen beschlossen.
In einer am Ende des Treffens veröffentlichten Pressemitteilung kündigte der CVE zwei wichtige soziale Maßnahmen zugunsten der beurlaubten Mitarbeiter an, drei Maßnahmen zugunsten der von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen und zwei weitere steuerliche Maßnahmen. Alle diese Maßnahmen bleiben bis Ende Juni 2020 in Kraft.
Darüber hinaus kündigte der Ausschuss an, dass er am 23. März zusammentreten wolle, um an einer neuen Reihe von Maßnahmen zu arbeiten, die zugunsten von Mitarbeitern eingesetzt werden sollen, die nicht dem CNSS angeschlossen sind.
Maßnahmen für Mitarbeiter:
Alle Mitarbeiter, die im Februar 2020 bei der CNSS (Caisse nationale de la sécurité sociale) als arbeitsunfähig eines Unternehmens in Schwierigkeiten gemeldet wurden, erhalten eine monatliche Pauschale von 2000 Dirham Netto, Familienzulagen und AMO-Leistungen (Assurance Maladie Obligatoire). Diese Unterstützung wird vom Spezialfonds für das Management der Coronavirus-Pandemie bereitgestellt.
Diese Mitarbeiter können auch von der Verschiebung der Rückzahlung der Fälligkeiten von Bankkrediten (Verbraucherkredit und Käuferkredit) bis zum 30. Juni 2020 profitieren.
Maßnahmen für Unternehmen, KMU, KKMU und liberale Berufe in Schwierigkeiten:
Aussetzung der Zahlung von Sozialabgaben bis zum 30. Juni 2020,
Einführung eines Moratoriums für die Rückzahlung der Fälligkeiten von Bankkrediten und für die Rückzahlung der Fälligkeiten von Mietverträgen bis zum 30. Juni ohne Zahlung von Gebühren oder Strafen;
Aktivierung einer zusätzlichen operativen Kreditlinie, die von den Banken gewährt und von der CCG garantiert wird.
Steuermaßnahmen:
Unternehmen, deren Umsatz für das Geschäftsjahr 2019 weniger als 20 MDH beträgt, können auf Wunsch von einer Verschiebung der Einreichung von Steuererklärungen auf den 30. Juni 2020 profitieren.
Aussetzung von Steuerprüfungen und ATD bis 30. Juni 2020.
Lematin.ma