19.03.2020, 22:53
Das Innenministerium hat den "Gesundheitsnotstand" ab morgen, Freitag, um 18.00 Uhr Ortszeit, bis auf weiteres, ausgerufen.
"Dies ist eine unvermeidliche Maßnahme, um die Situation unter Kontrolle zu halten", heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Es bedeutet in keinem Fall die Einstellung der Wirtschaftstätigkeit, sondern die Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Bewegungsfreiheit der Bürger.
Im Detail:
Verwaltungen und offene Einrichtungen, Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für das täglichen Leben produzieren, Apotheken, Banken, Tankstellen, Kliniken, Arztpraxen und Telekommunikations-Agenturen bleiben weiterhin in Betrieb.
Fahrten werden auf Personen beschränkt, die unbedingt an ihrem Arbeitsplatz sein müssen und über ein unterschriebenes und abgestempeltes Zertifikat verfügen, das von ihren Vorgesetzten ausgestellt wurde.
Erlaubt sind Fahrten um sich mit Lebensmitteln zu decken (Nur innerhalb des eigenen Wohnortes) oder zu medizinischen Einrichtungen oder Apotheken.
Das Ministerium betont den obligatorischen Charakter dieser Maßnahmen und weist jeden widerstrebenden Bürger darauf hin, dass im Strafgesetzbuch Sanktionen vorgesehen sind.
aus lematin.ma
"Dies ist eine unvermeidliche Maßnahme, um die Situation unter Kontrolle zu halten", heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Es bedeutet in keinem Fall die Einstellung der Wirtschaftstätigkeit, sondern die Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Bewegungsfreiheit der Bürger.
Im Detail:
Verwaltungen und offene Einrichtungen, Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für das täglichen Leben produzieren, Apotheken, Banken, Tankstellen, Kliniken, Arztpraxen und Telekommunikations-Agenturen bleiben weiterhin in Betrieb.
Fahrten werden auf Personen beschränkt, die unbedingt an ihrem Arbeitsplatz sein müssen und über ein unterschriebenes und abgestempeltes Zertifikat verfügen, das von ihren Vorgesetzten ausgestellt wurde.
Erlaubt sind Fahrten um sich mit Lebensmitteln zu decken (Nur innerhalb des eigenen Wohnortes) oder zu medizinischen Einrichtungen oder Apotheken.
Das Ministerium betont den obligatorischen Charakter dieser Maßnahmen und weist jeden widerstrebenden Bürger darauf hin, dass im Strafgesetzbuch Sanktionen vorgesehen sind.
aus lematin.ma