27.04.2020, 22:30
Die Ausgangssperre bei Nacht gilt ab sofort nicht mehr für Journalisten
27. 04.2020
Diese Entscheidung folgt auf ein Schreiben des Präsidenten des nationalen Presserats (CNP) an den Innenminister, mit der Bitte, die Liste der vom Ausgangsverbot bei Nacht betroffenen Ausnahmefälle während des Ramadan zu überprüfen.
Daraufhin entschied das Innenministerium, dass für alle Journalisten, die über eines von der CNP ausgestellten Presseausweises die Ausgangssperre bei Nacht nicht mehr gilt, denn diese Gruppe von Personen kann sonst ihre berufliche Pflicht nicht nachgehen. …
lematin.ma
27. 04.2020
Diese Entscheidung folgt auf ein Schreiben des Präsidenten des nationalen Presserats (CNP) an den Innenminister, mit der Bitte, die Liste der vom Ausgangsverbot bei Nacht betroffenen Ausnahmefälle während des Ramadan zu überprüfen.
Daraufhin entschied das Innenministerium, dass für alle Journalisten, die über eines von der CNP ausgestellten Presseausweises die Ausgangssperre bei Nacht nicht mehr gilt, denn diese Gruppe von Personen kann sonst ihre berufliche Pflicht nicht nachgehen. …
lematin.ma