20.05.2020, 14:46
(30.04.2020, 08:21)malim schrieb: guten morgen caren,
aus eigener erfahrung weiß sicher das es kein "Muß" bei einem mietvertrag in marokko gibt. in ländlichen gegenden wird sogar oft auf einen mietvertrag verzichtet. für den vermieter hat das den vorteil, das er keine steuern für die mieteinnahmen bezahlen muß. für den mieter hat das den vorteil, daß er unbefristet mietet und nicht grundlos entmietet werden kann. viele vermieter wünschen sich gerne einen einjährigen mietvertrag, damit sie mieter die nicht guttun, leichter wieder loswerden können. in den städten tummeln sich viele freie makler und ebensoviele immobilienbüros. diese sind für die suche und den ablauf verantwortlich. in der regel eine monatsmiete als provision. vorsicht ist angebracht bei auswandererhelfern.....
gruß
D a n k e