31.07.2018, 13:26
Das ist toll! Dann kann ich mehr als 180 Tage jährlich in Marokko sein. Das ist im Schengen-Raum für eine/n Marokkaner/in nicht möglich.
Mir kann also mit meinem jetzigen Aufenthalt über 87 Tage nichts passieren. Die vorherigen Aufenthalte sind unwichtig hinsichtlich der Berechnung.
Meine Verlobte hat vom hiesigen Polizeichef in Mirleft eine Bescheinigung erhalten, dass ich mit ihr zur Hochzeitsvorbereitung zusammen sein darf.
Diese Bescheinigung wird allerdings von den meisten Hotels nicht akzeptiert, so dass wir grundsätzlich immer zwei Einzelzimmer benötigen. Auch ist sie ängstlich, dass wir uns zusammen in ihrer Wohnung aufhalten, obgleich bereits ein Mann von der Verwaltung vorbei kam und mich registrierte.
Gemäß Art. 490 könnte sie ins Gefängnis kommen.
Wir suchen deshalb eine neue Wohnung mit Geschäftsräumen, in denen wir eine S.A.R.L. gründen können.
Mir kann also mit meinem jetzigen Aufenthalt über 87 Tage nichts passieren. Die vorherigen Aufenthalte sind unwichtig hinsichtlich der Berechnung.
Meine Verlobte hat vom hiesigen Polizeichef in Mirleft eine Bescheinigung erhalten, dass ich mit ihr zur Hochzeitsvorbereitung zusammen sein darf.
Diese Bescheinigung wird allerdings von den meisten Hotels nicht akzeptiert, so dass wir grundsätzlich immer zwei Einzelzimmer benötigen. Auch ist sie ängstlich, dass wir uns zusammen in ihrer Wohnung aufhalten, obgleich bereits ein Mann von der Verwaltung vorbei kam und mich registrierte.
Gemäß Art. 490 könnte sie ins Gefängnis kommen.
Wir suchen deshalb eine neue Wohnung mit Geschäftsräumen, in denen wir eine S.A.R.L. gründen können.