23.05.2020, 19:59
Das Quarantänesystem in Strafanstalten wird bald ausgesetzt
Le Matin, 23. Mai 2020
Im Rahmen ihres Plans zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Corona-Virus und im Hinblick auf die Rückkehr zum normalen Betrieb von Strafanstalten hat die Generaldelegation für Gefängnisverwaltung und Wiedereingliederung (DGAPR) beschlossen, ab 27. Mai 2020 die Anwendung des Quarantänesystems für ihre Beamten in 41 Einrichtungen auszusetzen.
Diese Entscheidung, die die epidemiologische Situation des Landes sowie die Art, Größe und Lage jeder Gefängniseinrichtung berücksichtigt, schließt Einrichtungen nicht ein, in denen noch bestätigte Fälle von Coronavirus auftreten.
Die DGAPR weist jedoch darauf hin, dass dieses Quarantänesystem je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in den verschiedenen Provinzen und Regionen des Königreichs so lange wie nötig erweitert werden kann. Daher müssen Mitarbeiter und Inhaftierte weiterhin alle von den zuständigen Behörden empfohlenen Präventionsmaßnahmen einhalten.
Le Matin, 23. Mai 2020
Im Rahmen ihres Plans zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Corona-Virus und im Hinblick auf die Rückkehr zum normalen Betrieb von Strafanstalten hat die Generaldelegation für Gefängnisverwaltung und Wiedereingliederung (DGAPR) beschlossen, ab 27. Mai 2020 die Anwendung des Quarantänesystems für ihre Beamten in 41 Einrichtungen auszusetzen.
Diese Entscheidung, die die epidemiologische Situation des Landes sowie die Art, Größe und Lage jeder Gefängniseinrichtung berücksichtigt, schließt Einrichtungen nicht ein, in denen noch bestätigte Fälle von Coronavirus auftreten.
Die DGAPR weist jedoch darauf hin, dass dieses Quarantänesystem je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in den verschiedenen Provinzen und Regionen des Königreichs so lange wie nötig erweitert werden kann. Daher müssen Mitarbeiter und Inhaftierte weiterhin alle von den zuständigen Behörden empfohlenen Präventionsmaßnahmen einhalten.