28.05.2020, 21:22
Cafés und Restaurants dürfen ihre Aktivitäten wieder aufnehmen
Le Matin, 28. Mai 2020
Cafés und Restaurants in Marokko dürfen ihre Aktivitäten ab Freitag, dem 29. Mai, wieder aufnehmen. Es sind nur „Bestellungen zum Mitnehmen" und "Lieferungen" zulässig. Diese Entscheidung geht mit einer Reihe von Präventions- und Gesundheitsschutzmaßnahmen einher, die die Eigentümer in ihren Betrieben strikt einhalten müssen, sonst drohen empfindliche Strafen.
Um die Sicherheit von Personal und Kunden zu gewährleisten, hat das Ministerium eine Liste von Präventions- und Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden festgelegten Gesundheitsvorschriften erstellt, nämlich:
Reinigung von Räumlichkeiten und Arbeitsgeräten alle 60 Minuten * Sicherstellen der Belüftung in den Räumlichkeiten * Versorgung der Mitarbeiter mit ausreichend hydroalkoholischen Gelen und Schutzmasken * Beachtung des Sicherheitsabstands * Beachtung der vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen bei der Zubereitung, beim Verpacken, beim Transport und der Lieferung * Mitarbeiter regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln aufmerksam machen, insbesondere auf die Schutz- und Hygienemaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebsgeländes * Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands der Mitarbeiter. Bei Verdacht auf eine Infektion, die Behörden sofort informieren.
Ansonsten das Protokoll des Ministerium beachten
Zum Downloaden des Protokolls hier klicken
Le Matin, 28. Mai 2020
Cafés und Restaurants in Marokko dürfen ihre Aktivitäten ab Freitag, dem 29. Mai, wieder aufnehmen. Es sind nur „Bestellungen zum Mitnehmen" und "Lieferungen" zulässig. Diese Entscheidung geht mit einer Reihe von Präventions- und Gesundheitsschutzmaßnahmen einher, die die Eigentümer in ihren Betrieben strikt einhalten müssen, sonst drohen empfindliche Strafen.
Um die Sicherheit von Personal und Kunden zu gewährleisten, hat das Ministerium eine Liste von Präventions- und Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden festgelegten Gesundheitsvorschriften erstellt, nämlich:
Reinigung von Räumlichkeiten und Arbeitsgeräten alle 60 Minuten * Sicherstellen der Belüftung in den Räumlichkeiten * Versorgung der Mitarbeiter mit ausreichend hydroalkoholischen Gelen und Schutzmasken * Beachtung des Sicherheitsabstands * Beachtung der vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen bei der Zubereitung, beim Verpacken, beim Transport und der Lieferung * Mitarbeiter regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln aufmerksam machen, insbesondere auf die Schutz- und Hygienemaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebsgeländes * Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands der Mitarbeiter. Bei Verdacht auf eine Infektion, die Behörden sofort informieren.
Ansonsten das Protokoll des Ministerium beachten
Zum Downloaden des Protokolls hier klicken