Aufenthaltserlaubnis
#8
Hallo Klecker,

wundere Dich nicht darüber, dass Deine Emailanfrage unbeantwortet blieb.
Marokkanische Behörden antworten (leider) zu 95% nicht auf schriftliche Anfragen.
Bei Faxen ist die Antwortquote höher!

Beim Erstantrag benötigst Du auch ein dt. Führungszeugnis, was, bei Inhalten, übersetzt werden muß.
Der Antrag wird bei der zuständigen Polizei/Gendarmerie beantragt.
Du kannst dort ohne Termin während den normalen Öffnungszeiten hingehen.
Die Bearbeitung dauert etwa zwei bis drei Monate.
Du bekommst aber ein bis drei Tage nach Abgabe Deiner Unterlagen eine Bestätigung, die eine ähnliche Funktion hat wie die C.S.J. selber.
Ein Anwalt ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Aufenthaltserlaubnis - von klecker - 31.07.2018, 12:00
RE: Aufenthaltserlaubnis - von Markus/Omar - 31.07.2018, 14:43
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RE: Aufenthaltserlaubnis - von Thomas Friedrich - 01.08.2018, 21:06

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