07.07.2020, 19:53
Hallo Butterblume,
um eine Aufenthaltsgenehmigung in Marokko zu erhalten, muss u.a. Deinen Lebensschwerpunkt (also mind. sechs Monate plus 1 Tag) in Marokko haben.
Wenn Su also Deinen Lebensmittelpunkt in Marokko hast, kannst Du ihn logischerweise in keinem anderen Land haben.
Dein Fahrzeug kannst Du nur dort anmelden wo Du lebst.
Du solltest Dir ggf. ein Fahrzeug hier kaufen. Das ist i.d.R. günstiger als ein Import.
Bei Gebrauchtwagen must Du allerdings aufpassen, da diese Geschäfte häufig mit Betrug (Verschweigen von Mängeln, Tachomanipulation, ect.) verbunden sind.
Beste Grüße,
Thomas
um eine Aufenthaltsgenehmigung in Marokko zu erhalten, muss u.a. Deinen Lebensschwerpunkt (also mind. sechs Monate plus 1 Tag) in Marokko haben.
Wenn Su also Deinen Lebensmittelpunkt in Marokko hast, kannst Du ihn logischerweise in keinem anderen Land haben.
Dein Fahrzeug kannst Du nur dort anmelden wo Du lebst.
Du solltest Dir ggf. ein Fahrzeug hier kaufen. Das ist i.d.R. günstiger als ein Import.
Bei Gebrauchtwagen must Du allerdings aufpassen, da diese Geschäfte häufig mit Betrug (Verschweigen von Mängeln, Tachomanipulation, ect.) verbunden sind.
Beste Grüße,
Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.