26.07.2020, 17:46
(26.07.2020, 16:37)Thomas Friedrich schrieb: Letzte Woche wurde bekannt, dass alle Ausländer die sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in Marokko befinden aber aufgrund der Corona-Sonderregelungen länger als drei Monate geduldet wurden, das Land bis zum 10. August verlassen haben müssen.
Ansonsten droht ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz, Strafzahlung und Abschiebung.
Hallo Thomas,
ich wurde erst selbst Heute darauf angesprochen, ich habe das mit der Ausreise bei der Deutschen Botschaft gelesen und zur Kenntnis genommen.
In den hiesigen Medien habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, wurde mir auch nicht von Beamten der DGSN nicht bestätigt. Hast du dazu eine belastbare Quelle?
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer