29.07.2020, 23:04
(29.07.2020, 21:35)Aksayt schrieb: @Kers und alle anderen Betroffenen,
ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen. Es gibt nur einen Zwang, seine Situation zu regularisieren, d.h., wenn Du weiter in Marokko bleiben möchtest, müßtest Du zum nächsten Bureau des etrangers gehen und dort eine Carte de sejours oder eine
VISUMVERLÄNGERUNG
beantragen. Außer einer Carte de sejour gibt es nämlich noch die Möglichkeit sein Visum zu verlängern, d.h. Du bekommst eines neues Visum, das erneut 3 Monate gültig ist.
Hallo,
ja das mit der Verlängerung ist aber auch nicht so einfach, also mit einfach hin gehen und verlängern lassen ist es nicht abgetan.
Wenn ich soweit richtig Informiert bin, muss man auf jeden Fall schon mal nachweisen das seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wie das auszusehen hat, ist dann immer von der Zuständigen Behörde in manchen Fällen sogar vom Sachbearbeiter abhängig.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer