30.07.2020, 08:01
Hallo Aksayt,
Ein Zwang direkt zur Ausreise besteht nicht aber ein Zwang zur Legalisierung des Aufenthaltes und wenn das nicht möglich ist besteht doch Zwang zur Ausreise.
Für EU-Bürger besteht keine Visumspflich. Es besteht vielmehr eine pauschaule Aufenthaltserlaubnis. Visums werden nicht ausgestellt und auch nicht verlängert.
Was verlängert werden kann ist die AUFENTHALTSERLAUBNIS.
Um seinen Aufenthalt zu verlängern oder eine `carte se jour`zu beantragen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit "so einfach mal zur Polizei gehen und ein Formular ausfüllen" ist dem nicht abgetan.
Wie Kers schon schrieb bekommt man oft nur mündliche und unbegründete Ablehnungen.
Ganz sicher ist, wie Du schreibst, Marokko einer der am besten funktionierenden Staaten in Afrika aber Fakt ist eben auch, dass insbesondere der Behördenapparat sehr schlecht funktioniert und man auf schriftliche Anfragen in mehr als 95% der Fälle keine schriftliche Antwort bekommt.
Das hat u.a. damit zu tun, dass die Herren selber kaum Bescheid wissen und sich nicht festlegen lassen möchten.
Mündliche Aussagen können hinterher immer "gebogen" werden.
Das von Dir verlinkte Bulletin ist übrigens überaltert.
In 2019 gab es zahlreiche Änderungen.
Mit besten Grüßen,
Thomas
Zitat:ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen.
Ein Zwang direkt zur Ausreise besteht nicht aber ein Zwang zur Legalisierung des Aufenthaltes und wenn das nicht möglich ist besteht doch Zwang zur Ausreise.
Zitat:.....gehen und dort eine Carte de sejours oder eine VISUMVERLÄNGERUNG beantragen....
Für EU-Bürger besteht keine Visumspflich. Es besteht vielmehr eine pauschaule Aufenthaltserlaubnis. Visums werden nicht ausgestellt und auch nicht verlängert.
Was verlängert werden kann ist die AUFENTHALTSERLAUBNIS.
Um seinen Aufenthalt zu verlängern oder eine `carte se jour`zu beantragen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit "so einfach mal zur Polizei gehen und ein Formular ausfüllen" ist dem nicht abgetan.
Wie Kers schon schrieb bekommt man oft nur mündliche und unbegründete Ablehnungen.
Ganz sicher ist, wie Du schreibst, Marokko einer der am besten funktionierenden Staaten in Afrika aber Fakt ist eben auch, dass insbesondere der Behördenapparat sehr schlecht funktioniert und man auf schriftliche Anfragen in mehr als 95% der Fälle keine schriftliche Antwort bekommt.
Das hat u.a. damit zu tun, dass die Herren selber kaum Bescheid wissen und sich nicht festlegen lassen möchten.
Mündliche Aussagen können hinterher immer "gebogen" werden.
Das von Dir verlinkte Bulletin ist übrigens überaltert.
In 2019 gab es zahlreiche Änderungen.
Mit besten Grüßen,
Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.