30.07.2020, 09:58
(30.07.2020, 09:31)suesse51 schrieb: Auf unserer Ausländerbehörde gibt es einen öffentlichen Aushang in arabischer und französischer Sprache. Man braucht also erst mal niemanden zu fragen.
Hallo,
so einfach ist es dann auch wieder nicht, der lässt viel Spielraum zur Interpretation letztendlich und wenn alle Stricke reisen wird dann einfach der Mietvertrag für ungültig erklärt.
Oder der Einkommensnachweis ist unzureichend.... was das auch immer bedeuten mag, was daran unzureichend ist konnte mir auch niemand erklären nur das der Nachweis so in der Form unzureichend ist, wie ein ausreichender aussehen könnte? Das kann man mir allerdings allerdings auch nicht beantworten.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer