30.07.2020, 10:18
(29.07.2020, 21:35)Aksayt schrieb: @Kers und alle anderen Betroffenen,
ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen. Es gibt nur einen Zwang, seine Situation zu regularisieren, d.h., wenn Du weiter in Marokko bleiben möchtest, müßtest Du zum nächsten Bureau des etrangers gehen und dort eine Carte de sejours oder eine
VISUMVERLÄNGERUNG
beantragen. Außer einer Carte de sejour gibt es nämlich noch die Möglichkeit sein Visum zu verlängern, d.h. Du bekommst eines neues Visum, das erneut 3 Monate gültig ist.
Sobald Du Deinen Antrag auf Carte de sejours oder Verlängerung des Visums abgegeben hast, bekommst Du vom Bureau des etrangers ein "RÉCÉPISSÉ" ausgehändigt, daß bis zum Erhalt der Carte de sejour oder der Verlängerung des Visums zusammen mit Deinem Paß als Visum fungiert.
Hier im Forum werden leider viele Falschinformationen verbreitet.
Die aktuell gültigen Gesetze sind im übrigen alle auf Französisch und Arabisch von offiziellen Regierungsseiten downzuloaden, z.B. auf
http://adala.justice.gov.ma/production/html/Fr/liens/..%5C164711.htm.
Der marokkanische Staat funktioniert weit besser, als es oft im Forum dargestellt wird. Gewisse Mängel werden dabei von mir nicht bestritten, allerdings ist Deutschland in den letzten Jahren derart abgesackt, daß man das Gleiche auch von Deutschland sagen kann. Marokko ist die Schweiz Afrikas. Wer dies nicht versteht, der sollte einmal in andere afrikanische oder arabische Länder reisen.
Viel Erfolg und beste Grüße
Aksayt
@ Aksayt:
Zur aktuellen Diskussion kann ich von hier -D- aus, nichts beitragen. Da weiß u. a. Thomas F. gut Bescheid!
Möchte dir aber gerne ganz persönlich sagen, dass mir deine beiden letzten Sätze gefallen !
Und übrigens@all:
Eid Mabrouk