07.12.2020, 17:49
Hey Bulbulla,
damit möchte ich sagen, dass das nicht immer zwingend Notwenig ist. Ich habe mich hierzu auch rechtlich beraten lassen, da ich mich selber momentan in einem Masterstudium befinde und meinen Mann nicht "unterhalten" kann. Als Deutsche darf meine Einkommenssituation nicht ausschlaggebend sein dafür, ob mein Ehepartner mit mir zusammenleben darf, dies gilt auch für eigene Kinder, die im Ausland leben. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen, bei denen diese Nachweise doch erbracht werden müssen. Die kann ich im Einzelnen aber nicht nennen. Hier noch ein Auszug:
..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."
LG
Kath
damit möchte ich sagen, dass das nicht immer zwingend Notwenig ist. Ich habe mich hierzu auch rechtlich beraten lassen, da ich mich selber momentan in einem Masterstudium befinde und meinen Mann nicht "unterhalten" kann. Als Deutsche darf meine Einkommenssituation nicht ausschlaggebend sein dafür, ob mein Ehepartner mit mir zusammenleben darf, dies gilt auch für eigene Kinder, die im Ausland leben. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen, bei denen diese Nachweise doch erbracht werden müssen. Die kann ich im Einzelnen aber nicht nennen. Hier noch ein Auszug:
..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."
LG
Kath