06.02.2021, 11:36
(05.02.2021, 20:18)ÜThomas Friedrich schrieb: @Bulbulla,
Zitat: Den würde ich hier von einem Spezialanwalt aufsetzen & ins Arabische UND Französische beglaubigt! übersetzen lassen.
Ist in Deutschland sündhaft teuer, da nach Vermögen berechnet wird und sollte deswegen in Marokko gemacht werden. Den Text sollte man sich allerdings in Deutschland beschaffen.
Eine einfache Beglaubigung in Marokko nützt auch nichts.
Vielmehr muß der marok. Vertragspartner von einen dt. Notar oder Konsularbeamten über den Vertragsinhalt belehrt worden sein.
Dann darf er ihn unterschrieben und er wird anschließend von einer dt. Botschaftsangestellten abgestempelt und beglaubt.
Erst dann ist er rechtsgültig!
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@Thomas:
Danke sehr für deine Tipps und auch für den Link unten bez. Eheschließungen.
Sehr interessant und unbedingt wissenswert für Menschen in binationalen Ehen mit Muslimen!
Eines meiner Lieblingsthemen....
Die Unterschiede zu unserer Rechtsordnung hier sind beträchtlich!
Ich frage mich öfter, ob sich alle Heiratswilligen ( ich meine jetzt aber nicht Wolfgang) da gründlich informieren.
Könnte wichtig werden....
Gruß,
bulbulla