06.03.2021, 16:57
Hallo Marco,
laut deutsch-marokkanischem Doppelbesteuerungsabkommen ist die Steuerpflicht nicht abhängig davon, ob man eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder nicht sondern vom Ort der Gewerbeausübung!
Es sind also auch Menschen die permanent ausserhalb Marokkos leben hier steuerpflichtig, wenn sie hier ein Gewerbe betreiben!
Voraussetzung ist natürlich, dass sie dieses ordnungsgemäß angemeldet haben (was auch ohne csj möglich ist).
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laut deutsch-marokkanischem Doppelbesteuerungsabkommen ist die Steuerpflicht nicht abhängig davon, ob man eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder nicht sondern vom Ort der Gewerbeausübung!
Es sind also auch Menschen die permanent ausserhalb Marokkos leben hier steuerpflichtig, wenn sie hier ein Gewerbe betreiben!
Voraussetzung ist natürlich, dass sie dieses ordnungsgemäß angemeldet haben (was auch ohne csj möglich ist).
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.