07.03.2021, 17:19
(07.03.2021, 14:43)Thomas Friedrich schrieb: Damit wärest Du, wenn Du mehr als 180 Tage/jähr. in Marokko bist, hier steuerpflichtig?
Verstehe ich das so richtig?
Hallo,
183 Tage um genau zu sein, mehr als ein halbes Jahr, dann wäre man Steuerpflichtig. Ausser das Gastland würde einen Aufenthalt ablehnen, das bedeutet wenn man zum Beispiel der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung nicht angenommen wird oder abgelehnt wird. Eigentlich darf man nur noch 2 mal 90 Tage theoretisch in Marokko residieren, was darüber geht wird geduldet.
Steuergesetzbuch Artikel 23 II
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer