07.03.2021, 21:31
Hallo Bine,
bei uns war es damals so im 1. Lockdown, dass D die Grenzen geschlossen und Marokko zum Hochrisikogebiet erklärt hatte.
Also quasi andersrum als diesmal. Der Flug konnte somit nicht angetreten werden.
Deshalb hatten die Passagiere das Recht auf Auszahlung. Wir hatten allerdings bei einer deutschen Airline gebucht gehabt. Nicht bei RAM. Und eine sehr freundliche Reisebüroangestellte half uns.
Ich glaube, damals erging ein Urteil, dass man keinen Voucher akzeptieren muss.
bei uns war es damals so im 1. Lockdown, dass D die Grenzen geschlossen und Marokko zum Hochrisikogebiet erklärt hatte.
Also quasi andersrum als diesmal. Der Flug konnte somit nicht angetreten werden.
Deshalb hatten die Passagiere das Recht auf Auszahlung. Wir hatten allerdings bei einer deutschen Airline gebucht gehabt. Nicht bei RAM. Und eine sehr freundliche Reisebüroangestellte half uns.
Ich glaube, damals erging ein Urteil, dass man keinen Voucher akzeptieren muss.