11.03.2021, 18:49
(11.03.2021, 18:05)Thomas Friedrich schrieb: Ja, aber in Wolfgangs Fall in das etwas anderes, denn es geht um seine Frau!
Bei den von Euch erwähnten Antragstellern handelt es sich mit Sicherheit um nicht verheiratete oder mit Marokkanern verheiratete Personen, bzw. um Personen ohne Verwurzelung.
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Ja, das ist zum Teil richtig. Aber ich dachte, das Tourivisum würde erteilt mit der Forderung auf Rückkehr nach Marokko. Und genau das würden die Behörden ja evtl. nicht annehmen, d.h., sie würde dann sicher in D bleiben wollen?