25.03.2021, 15:23
Hallo Gabi,
dafür sind keine marokkanischen Behörden zuständig sondern deutsche.
D.h., das Ausländeramt der entspr. Gemeinde und die dt. Botschaft in Rabat.
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dafür sind keine marokkanischen Behörden zuständig sondern deutsche.
D.h., das Ausländeramt der entspr. Gemeinde und die dt. Botschaft in Rabat.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.