26.03.2021, 17:17
(26.03.2021, 07:27)Thomas Friedrich schrieb: Eine weitere Voraussetzung ist, dass Du mind. sechs Monate + einen Tag im Jahr (also mit Deinem Lebensschwerpunkt) in Marokko lebst!Davon habe ich bisher nichts gehört oder gelesen. Ich habe die Karte schon seit Jahren und verbringe nie mehr als 30 Tage im Jahr in Marokko. Bei jeder Einreise muss ich die Karte vorzeigen, aber eine Bemerkung oder gar Strafe gab es bisher nicht. Soweit ich weiß, ist die einzige Bedingung, in Marokko eine Wohnung zu haben und innerhalb von 2 Jahren mindestens einmal dorthin zu reisen.
Gelegentlich wird das bei Einreisen nachgeprüft.
Ich habe schon von Fällen gehört, die deswegen Strafen zahlen und die "carte" wieder abgeben mussten.
Kann es sein, dass es sich bei den 6 Monaten Mindestaufenthalt um die Voraussetzung für die steuerliche Residenz handelt? Da kann es bei Missachtung richtig Ärger geben, insbesondere aber seitens der deutschen Finanzbehörden; siehe als Beispiel Boris Becker.
Im Moment nützt mir die Karte natürlich nichts, aber im letzten Sommer hätte ich zumindest ohne Hotelreservierung nach Marokko reisen können.