10.04.2021, 07:29
(09.04.2021, 20:14)latinoo schrieb: Gilt die 90 Tage Frist bei Aufenthalt in Marokko bestehen? Oder geht das beim dann zumaligen (!) Abflug bei den stempelnden Beamten am Airport einfach durch? Ich habe die verspätete Ausreise ja nicht zu verantworten, sondern der marokkanische Staat! War heute im Kommissariat dort sagte man mir ich sei 1 Tag zu spät für eine Verlängerung der 90 Tage Frist.....die Frist sei bereits 1 Tag abgelaufen. Ich müsse mit einer Busse rechnen.Wer weiss mehr?
Hallo, die 90 Tage Frist ist ausser Kraft gesetzt solange der Gesundheitsnotstand in Marokko läuft. Man kann Problemlos ausreisen und man muss mit keinem Bussgeld rechnen.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer