20.04.2021, 00:42
(19.04.2021, 15:36)Mike schrieb: ... Zu beachten ist allerdings die recht hohe Gebühr von 1000DH für die Aufenthaltserlaubnis. ...
Die Gebühr beträgt 100 DH pro Jahr der genehmigten Aufenthaltserlaubnis
also:
1 Jahr x 100 DH = 100 DH
10 Jahre x 100 DH = 1.000 DH
Siehe:
Aufenthaltsgenehmigungen
https://www.service-public.ma/fr/taxonomy/term/61
Der Ausländer, der sich auf marokkanischem Gebiet aufhalten möchte, muss die Verwaltung um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bitten. Letzteres kann eine Aufenthaltskarte oder eine Registrierungskarte sein, die er besitzen muss oder die er der Verwaltung innerhalb von 48 Stunden vorlegen kann. Die Registrierungskarte wird vorübergehend durch den Eingang des Antrags auf Ausstellung oder Erneuerung dieser Karte ersetzt. Dieser Antrag wird an die Dienste der "Nationalen Sicherheit" oder der "Königlichen Gendarmerie" gerichtet, die dem Wohnort der betreffenden Person am nächsten liegen, wobei die Gebühren für jedes Jahr ihrer Gültigkeit auf 100 Dhs festgesetzt werden mit Artikel 252 der Allgemeinen Abgabenordnung.
...
Siehe:
Über dieses Portal haben Sie Zugriff auf alle Verwaltungsverfahren und Onlinedienste
https://www.service-public.ma/fr
https://www.service-public.ma/fr/procedures (erweiterte Übersicht)