10.05.2021, 00:25
Rückkehrbedingungen nach Marokko für im Ausland gestrandete Marokkaner
https://www.bladi.net/marocains-bloques-...82509.html
8. Mai 2021 - 21.40 Uhr - Bladi.net - Von: JK
Die Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGAC) hat gerade die Bedingungen für den Zugang marokkanischer Staatsangehöriger, die im Ausland gestrandet sind, zum Staatsgebiet veröffentlicht. Diese müssen einem Verfahren entsprechen, das ab diesem Samstag in Kraft tritt.
Dieses von den zuständigen Diensten validierte Verfahren wurde marokkanischen Fluggesellschaften mitgeteilt. Es wird berichtet, dass die betroffenen Marokkaner beim Check-in für den Flug über die folgenden Dokumente verfügen müssen:
• Ehrenerklärung;
• Ein negativer PCR-Test von weniger als 48 Stunden;
• die vom Innenministerium (Präfektur oder Provinz) erteilte und bei der Abreise aus Marokko vorgelegte Genehmigung zum Verlassen des marokkanischen Staatsgebiets;
• Nachweis einer bestätigten Reservierung (Zahlungsbeleg) in einem der folgenden 6 Hotels, die von den örtlichen Behörden benannt wurden und in denen die Passagiere zehn Tage Quarantäne einhalten:
• Hotel ONOMO 3 Sterne-Nouaceur;
• Hotel ATLAS 4 Sterne-Nouaceur;
• ONOMO 4-Sterne-Hotel - Boulevard Al Massira (Anfa);
• 3-Sterne-Hotel im Ibis-Center in der Nähe von Casa-Port (Anfa);
• 3-Sterne-Hotel Ibis Hotel-Boulevard Abdelmoumen (Anfa);
• Hotel Delta Atlas 3 Sterne - Boulevard Mohammed V (Anfa).
Oder siehe hier (mit PDFs zur Erläuterung):
Gestrandete Marokkaner: Neues Verfahren für den Zugang zum Staatsgebiet
https://www.yabiladi.com/articles/detail...-pour.html
07.05.2021 - 23:54 Uhr yabiladi.net
...
Schließlich erinnert die Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGAC) daran, dass die Rückkehroperation nur Personen betrifft, die eine vom Innenministerium ausgestellte Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebiets haben.
https://www.bladi.net/marocains-bloques-...82509.html
8. Mai 2021 - 21.40 Uhr - Bladi.net - Von: JK
Die Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGAC) hat gerade die Bedingungen für den Zugang marokkanischer Staatsangehöriger, die im Ausland gestrandet sind, zum Staatsgebiet veröffentlicht. Diese müssen einem Verfahren entsprechen, das ab diesem Samstag in Kraft tritt.
Dieses von den zuständigen Diensten validierte Verfahren wurde marokkanischen Fluggesellschaften mitgeteilt. Es wird berichtet, dass die betroffenen Marokkaner beim Check-in für den Flug über die folgenden Dokumente verfügen müssen:
• Ehrenerklärung;
• Ein negativer PCR-Test von weniger als 48 Stunden;
• die vom Innenministerium (Präfektur oder Provinz) erteilte und bei der Abreise aus Marokko vorgelegte Genehmigung zum Verlassen des marokkanischen Staatsgebiets;
• Nachweis einer bestätigten Reservierung (Zahlungsbeleg) in einem der folgenden 6 Hotels, die von den örtlichen Behörden benannt wurden und in denen die Passagiere zehn Tage Quarantäne einhalten:
• Hotel ONOMO 3 Sterne-Nouaceur;
• Hotel ATLAS 4 Sterne-Nouaceur;
• ONOMO 4-Sterne-Hotel - Boulevard Al Massira (Anfa);
• 3-Sterne-Hotel im Ibis-Center in der Nähe von Casa-Port (Anfa);
• 3-Sterne-Hotel Ibis Hotel-Boulevard Abdelmoumen (Anfa);
• Hotel Delta Atlas 3 Sterne - Boulevard Mohammed V (Anfa).
Oder siehe hier (mit PDFs zur Erläuterung):
Gestrandete Marokkaner: Neues Verfahren für den Zugang zum Staatsgebiet
https://www.yabiladi.com/articles/detail...-pour.html
07.05.2021 - 23:54 Uhr yabiladi.net
...
Schließlich erinnert die Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGAC) daran, dass die Rückkehroperation nur Personen betrifft, die eine vom Innenministerium ausgestellte Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebiets haben.