07.06.2021, 19:04
Ich verstehe die Übersetzung so:
Somit können Reisende aus diesen Ländern – egal ob marokkanische Staatsangehörige, in Marokko niedergelassene Ausländer oder Bürger dieser Länder oder dort ansässige Ausländer – Zugang zu marokkanischem Territorium haben, wenn sie eine Impfbescheinigung und / oder ein negatives Ergebnis einer PCR haben Prüfung von mindestens 48 Stunden ab dem Datum der Einreise in das Staatsgebiet.
Wenn Deutschland zur Liste A gehört, können also Deutsche oder ansässige Ausländer einreisen. Als Ende Februar der Flugverkehr wieder eingestellt wurde, wurde ja deutlich auch die Einreise z.B. Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Einreise über einen Drittstaat untersagt....ich denke, daher ist es nun so herum erklärt.
Somit können Reisende aus diesen Ländern – egal ob marokkanische Staatsangehörige, in Marokko niedergelassene Ausländer oder Bürger dieser Länder oder dort ansässige Ausländer – Zugang zu marokkanischem Territorium haben, wenn sie eine Impfbescheinigung und / oder ein negatives Ergebnis einer PCR haben Prüfung von mindestens 48 Stunden ab dem Datum der Einreise in das Staatsgebiet.
Wenn Deutschland zur Liste A gehört, können also Deutsche oder ansässige Ausländer einreisen. Als Ende Februar der Flugverkehr wieder eingestellt wurde, wurde ja deutlich auch die Einreise z.B. Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Einreise über einen Drittstaat untersagt....ich denke, daher ist es nun so herum erklärt.