30.09.2021, 20:01
Folgende Änderungen ab 01. Oktober
Andere Beschränkungen bleiben in Kraft.
Diese Entscheidungen werden auf der Grundlage der Empfehlungen des wissenschaftlich-technischen Ausschusses und unter Berücksichtigung der Verbesserung der Gesundheitssituation dank der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen und der Fortschritte bei der Impfkampagne getroffen.
- Die nächtliche Ausgangssperre: 23 bis 5 Uhr morgens
- Personen mit einem Impfpass oder einer von den örtlichen Behörden ausgestellten Genehmigung können zwischen Präfekturen und Provinzen reisen.
- Die Sperrstunde für Geschäfte, Cafés und Restaurants wird auf 23 Uhr verlängert, sofern eine Kapazität von 50 % eingehalten wird.
- Wiedereröffnung von Turnhallen und Dampfbädern, sofern sie nicht mehr als 50 % ihrer Kapazität ausschöpfen.
- Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen eine Kapazität von nun max. 75 % einhalten.
- Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu einer Höchstzahl von 50 Personen organisiert werden. Bei Überschreitung dieses Höchstwertes ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich.
Andere Beschränkungen bleiben in Kraft.
Diese Entscheidungen werden auf der Grundlage der Empfehlungen des wissenschaftlich-technischen Ausschusses und unter Berücksichtigung der Verbesserung der Gesundheitssituation dank der von den Behörden ergriffenen Maßnahmen und der Fortschritte bei der Impfkampagne getroffen.