22.10.2021, 08:18
Für Schweizer Bürger gelten folgende aktualisierte Einreisebestimmungen lt. Schweizer Botschaft in Rabat:
Ab dem 21. Oktober 2021 wird der Impfpass für Reisen sowie für den Zugang zu Behörden und touristischen Einrichtungen obligatorisch sein.
Ab dem 1. Oktober 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr.
Nach den vorliegenden Informationen muss man für die Einreise nach Marokko vorlegen:
Ab dem 21. Oktober 2021 wird der Impfpass für Reisen sowie für den Zugang zu Behörden und touristischen Einrichtungen obligatorisch sein.
Ab dem 1. Oktober 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr.
Nach den vorliegenden Informationen muss man für die Einreise nach Marokko vorlegen:
- Ein negativer PCR-Test, der bei Antritt der Flugreise (boarding) weniger als 48 Stunden alt ist.
Oder
- Eine Impfbescheinigung, die einen vollständigen Impfschutz bestätigt, wobei die 2. Dosis mindestens 14 Tage vor der Abreise verabreicht wurde;
Füllen Sie das Gesundheitsformular für den Passagier aus, drucken Sie es aus und geben Sie es bei der Ankunft in Marokko ab.