08.12.2021, 10:12
Vor ein paar Wochen stand bei den Einreisebedigungen drin, dass die zweite Impfung maximal 6 Monate alt sein durfte und man dann eine dritte Impfung benötigt um eine gültige Impfung laut marrokanischen Einreisebedingung benötigt. Nur damit war dann das Impfzertifikat gültig. In dem Bericht stand weiterhin, dass eine Genesung nicht als Nachweis gilt. Das war vor etwa 4 Wochen als ich diese Einreisebedingung für Marokko gelesen habe.
Meine Impfung wäre also im Dezember nicht mehr gültig bzw. sogar diese Woche. Und es ist nicht angedacht für doppelt geimpft und danach genesen, das solche Personen eine Boster Impfung erhalten.
Diese Problematik habe ich in einen anderen Beitrag erläutert.
Ich glaub aber mittlerweile gab es eine Änderung auch bei den Einreisebedingungen.
Liebe Grüße
Sabine
Meine Impfung wäre also im Dezember nicht mehr gültig bzw. sogar diese Woche. Und es ist nicht angedacht für doppelt geimpft und danach genesen, das solche Personen eine Boster Impfung erhalten.
Diese Problematik habe ich in einen anderen Beitrag erläutert.
Ich glaub aber mittlerweile gab es eine Änderung auch bei den Einreisebedingungen.
Liebe Grüße
Sabine