16.01.2022, 12:00
Die Hoffnungen einiger im Ausland gestrandeter Marokkaner auf eine Rückkehr werden enttäuscht.
Während sie auf eine mögliche Rückführungsaktion hoffen, die vor dem 31. Januar geplant ist, erfuhren sie, dass Doppelstaatler, die keinen marokkanischen Pass besitzen, auch wenn sie in Marokko wohnen, sich nicht in die von den Konsulaten im Ausland eingerichteten Listen der rückkehrberechtigten Personen eintragen lassen dürfen.
Konkret heißt das: Nur Personen mit einem marokkanischen Pass und einem Visum können von dieser Regelung profitieren.
Während sie auf eine mögliche Rückführungsaktion hoffen, die vor dem 31. Januar geplant ist, erfuhren sie, dass Doppelstaatler, die keinen marokkanischen Pass besitzen, auch wenn sie in Marokko wohnen, sich nicht in die von den Konsulaten im Ausland eingerichteten Listen der rückkehrberechtigten Personen eintragen lassen dürfen.
Konkret heißt das: Nur Personen mit einem marokkanischen Pass und einem Visum können von dieser Regelung profitieren.